Weder der Verein noch der Grundstücksbesitzer haften für irgendwelche

Schäden an Personen oder Gegenständen, die sich auf diesem Gelände ereignen!

  1. Jeder Bogenschütze muss mit seinem Bogen vertraut
  2. sein und um die Gefahr wissen die damit verbunden ist!
  3. Jeder Bogenschütze ist verantwortlich dass im Zielbereich (vor dem Schützen) keine Personen oder Tiere gefährdet werden.
  4. Es ist nicht erlaubt nach einem Körpertreffer des Kunststofftieres einen zweiten Pfeil auf das selbe Tier zu schießen.
  5. Die Parcoursrichtung (von Scheibe 1-14 bzw.1-28) muss unbedingt eingehalten werden.
  6. Am Parcoursgelände ist striktes Alkoholverbot.
  7. Abfälle jeder Art sind selbstverständlich nicht am Parcours wegzuwerfen sondern mitzunehmen.
  8. Pfeile sind so zu ziehen dass die Kunststofftiere weder beschädigt noch verstellt werden.
  9. Rauchverbot bei Trockenheit!
  10. Lärmen am Parcours ist untersagt. (Konzentration der Schützen ist nicht gegeben).
  11. Bei Dämmerung darf nicht mehr geschossen werden.
  12. Für Nichtmitglieder ist ein Parcursgeld von (7 Euro)zu bezahlen.
  13. Bei Verletzung dieser Regeln ist mit Parcoursverweis zu rechnen.