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Weder der Verein noch der Grundstücksbesitzer
haften für irgendwelche
Schäden an Personen oder Gegenständen, die sich auf
diesem Gelände ereignen!
- Jeder Bogenschütze muss mit seinem Bogen vertraut
- sein und um die Gefahr wissen die damit verbunden ist!
- Jeder Bogenschütze ist verantwortlich dass im
Zielbereich (vor dem Schützen) keine Personen oder Tiere gefährdet werden.
- Es ist nicht erlaubt nach einem Körpertreffer des
Kunststofftieres einen zweiten Pfeil auf das selbe Tier zu schießen.
- Die Parcoursrichtung (von Scheibe 1-14 bzw.1-28)
muss unbedingt eingehalten werden.
- Am Parcoursgelände ist striktes Alkoholverbot.
- Abfälle jeder Art sind selbstverständlich nicht am
Parcours wegzuwerfen sondern mitzunehmen.
- Pfeile sind so zu ziehen dass die Kunststofftiere
weder beschädigt noch verstellt werden.
- Rauchverbot bei Trockenheit!
- Lärmen am Parcours ist untersagt. (Konzentration der
Schützen ist nicht gegeben).
- Bei Dämmerung darf nicht mehr geschossen werden.
- Für Nichtmitglieder ist ein Parcursgeld von (7
Euro)zu bezahlen.
- Bei Verletzung dieser Regeln ist mit Parcoursverweis
zu rechnen.
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