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Parcoursregeln

Wir bitten alle Bogenschützen um strikte Beachtung

  • Montag bis Mittwoch ist ganzjährig Schussverbot! (Auflage Rodungsbewilligung)
  • Der Parcours ist 3 Stunden nach Sonnenaufgang bis 3 Stunden vor Sonnenuntergang geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten besteht Schussverbot.
  • Weder der Verein noch der Grundstücksbesitzer haften für irgendwelche Schäden an Personen oder Gegenständen, die sich auf diesem Gelände ereignen.
  • Jeder Bogenschütze muss mit seinem Bogen vertraut sein und um die Gefahr wissen, die damit verbunden ist.
  • Jeder Bogenschütze ist verantwortlich, dass im Zielbereich (vor dem Schützen) keine Personen oder Tiere gefährdet werden.
  • Es ist nicht erlaubt, nach einem Körpertreffer am Kunststofftier einen zweiten Pfeil auf das selbe Tier zu schießen.
  • Die Parcoursrichtung (von Scheibe 1-14 bzw.1-28) muss unbedingt eingehalten werden.
  • Abfälle jeder Art sind immer mitzunehmen und keinesfalls am Parcours zu hinterlassen.
  • Pfeile sind so zu ziehen, dass die Kunststofftiere weder beschädigt noch verstellt werden.
  • Rauchverbot bei Trockenheit.
  • Lärmen am Parcours ist untersagt. (Konzentration der Schützen ist nicht gegeben)
  • Am Parcoursgelände ist striktes Alkoholverbot.
  • Bei Dämmerung darf nicht mehr geschossen werden.
  • Für Nichtmitglieder ist ein Parcoursgeld vor dem Betreten des Parcours zu bezahlen.
  • Bei Verletzung dieser Regeln ist mit Parcoursverweis zu rechnen.